Allgemeine Bedingungen der Mitgliedschaft
Mit dem Erwerb einer Angelkarte wird die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband für Fischerei und Gewässerschutz (AAPPMA) begründet. Sie führt zur Zahlung eines Verbandsbeitrags und einer Gewässerschutzgebühr an die gesetzlich vorgesehenen Wasserwirtschaftsämter.
- „Wer eine Fischerei betreibt, muss den Nachweis erbringen, dass er Mitglied eines anerkannten Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz, eines anerkannten Verbandes von Hobbyfischern ist, die Geräte und Netze auf öffentlichen Gewässern verwenden, oder eines anerkannten Verbandes von Berufsfischern. Fischer haben ihren gesetzlichen Beitrag bezahlt und die in Artikel L. 213-10-12 genannte Gebühr entrichtet“ (Artikel L. 436-1 des Umweltgesetzbuches).
- „Der Verein stellt jedem seiner Mitglieder einen Angelschein aus, der den Namen, Vornamen, Geburtsdatum, die Adresse und die Unterschrift des Inhabers oder ein anderes Mittel zur Identifizierung des Mitglieds enthält. Bei aktiven Mitgliedern ist auf dieser Karte bzw. diesem Träger ein Lichtbild des Inhabers dauerhaft angebracht. » (Erlass vom 16. Januar 2013 zur Festlegung der Zulassungsbedingungen und Standardsatzungen der zugelassenen Fischerei- und Gewässerschutzvereine).
Da die Mitgliedschaft in einem Verein weder einen Kaufvertrag noch einen Dienstvertrag darstellt, ist sie vom Anwendungsbereich des Verbraucherschutzgesetzes ausgeschlossen. Folglich besteht für den online gezahlten Beitrag kein Widerrufsrecht gemäß diesem Kodex.
Nach der Bestätigung der Bestellung können keine Änderungen des Angelscheins (Inhaber, Gültigkeitsdauer, Kartentyp) mehr vorgenommen werden.
Darüber hinaus ist es möglich, die Mitgliedschaft in einem Verein jederzeit zu beenden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf die Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des gezahlten Beitrags entsteht (gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 über den Vereinsvertrag und Artikel 29 der durch den Erlass vom 16. Januar 2013 festgelegten Satzung zur Festlegung der Zulassungsbedingungen und der Standardsatzung der zugelassenen Fischerei- und Gewässerschutzvereine).
Die jährliche CPMA-Gebühr ist persönlich und wird nur einmal pro Jahr und pro Fischer gezahlt. Die Befreiung ist nur für Inhaber einer Jahreskarte mit CPMA aus dem gleichen Jahr möglich. Der Abzug erfolgt automatisch bei Ausstellung der Karte auf demselben Mitgliedskonto. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, wenn die Bestellung von einem anderen Mitgliedskonto als dem mit dem jährlichen CPMA aufgegeben wird.
Die Angelkarte
Mit Ihrem Angelschein nehmen Sie an den Aktionen der anerkannten Fischereivereine, deren Verbände sowie des Nationalen Fischereiverbandes Frankreichs (FNPF) teil. Letztere sind für den Schutz der Wasserumwelt, die Entwicklung und Überwachung des Fischzuchtsektors sowie die Entwicklung der Freizeitfischerei verantwortlich.
Wenn Sie einen Fall von Wilderei, Verschmutzung oder Schädigung der Wasserumwelt bemerken, benachrichtigen Sie die Wasserschutzpolizei der Präfektur, die Gendarmerie oder den Fischereiverband des Departements.
Die Regelung Ihrer Freizeitaktivitäten ist Gegenstand eines jährlichen Präfekturdekrets, das Sie kennen und einhalten müssen, da Sie andernfalls eine Straftat begehen. Darüber hinaus müssen Sie die geltenden internen Vorschriften des Fischereigebiets einhalten, sofern es diese gibt.
Bei jeder Kontrolle durch einen Fischereiaufseher oder einen anderen berechtigten Beauftragten (Gendarm, Polizist, Umweltinspektor etc.) ist der Angelschein vorzuzeigen.
Diese Karte ist persönlich und nicht übertragbar und ihre Vervielfältigung ist bei Androhung strafrechtlicher Verfolgung verboten. Es kann vollständig und unverändert auf jedem Medium (Papier oder digital) präsentiert werden. Ihre Karte enthält per Ministerialerlass festgelegte Informationen gemäß einem von der FNPF festgelegten Modell (entsprechend der Standardsatzung der Fischereiverbände, festgelegt per Erlass vom 16. Januar 2013). Es enthält einen QR-Code, der dieselben Informationen in verschlüsselter Form wiedergibt und nur von der mobilen Business-Anwendung VigiPêche gelesen werden kann. Letzterer ist ausschließlich den mit der Überwachung der Einhaltung der Fischereivorschriften betrauten Beamten zugänglich.
Die für Ihre Mitgliedschaft benötigten Informationen
Siehe die rechtlichen Hinweise